Allgemeine Geschäftsbedingungen

der EU-Besamungsstation Dressage Grand-Ducal

 

Allgemeines

Jeder Züchter, der die Leistungen der nach EU-Richtlinien anerkannten Besamungsstation in Anspruch nimmt, erkennt die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck-und Besamungsbedingungen des jeweiligen Zuchtverbandes an.

Die Decksaison beginnt am 1. März und endet am 31. Juli. Die Decktaxen sind vor dem Versand zu entrichten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns vorbehalten, bei starker Frequentierung eines Hengstes nur Frischsamen für zwei Besamungen pro Rosse abzugeben. Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Krankheit, Turniereinsatz usw.) nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn die rechtlichen und technischen Voraussetzungen gegeben sind, Tiefgefriersperma eingesetzt werden oder auf einen anderen Hengst gleicher Preiskategorie gewechselt werden.

Die Verwendung einer Stute im Embryotransfer ist zwingend vor jeder Besamung anzugeben. Wird ein Embryotransfer vorher nicht angegeben, ist die Decktaxe pro Besamung fällig.

Samenbestellungen

Ihre Samenbestellungen erbitten wir montags bis donnerstags bis 9.30 Uhr für den Samenversand am gleichen Tag mit folgenden Angaben:

  • gewünschter Hengst
  • Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers sowie die Mitgliedsnummer beim zuständigen Zuchtverband
  • Komplette Angaben zur Stute (Name, Lebens- nummer, Kopie der Abstammung)
  • Versandanschrift (mit Ablageplatzbeschreibung)

An Sonn-und Feiertagen sind der Samenversand sowie die Abholung nur nach Absprache möglich.

Der Versand erfolgt durch Kurierdienst und wird gesondert zu Lasten des Züchters in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko des Spermas geht ab Absendung von der EU-Besamungsstationen Dressage Grand- Ducal auf den Züchter über, gleiches gilt bei Abholung.

Samencontainer, die nicht innerhalb einer Woche ausreichend frankiert zurückgeschickt werden, sind dem Züchter in Rechnung zu stellen.

Wichtiger Hinweis für ausländische Züchter:
Die Decktaxe ist per Vorkasse zu entrichten. Andernfalls erfolgt kein Versand. Bei tierärztlich nachgewiesener Nichtträchtigkeit bis zum 1. Dezember 2019 erfolgt die Rückerstattung der Hälfte der bereits gezahlten Decktaxte (s. Sonderkonditionen). Zusätzlich zu den Sperma-Preisen wird für jede Bestellung eine Gebühr für die erforderlichen amtstierärztlichen Papiere und die Transportkosten fällig.

Sonderkonditionen

Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resor- biert haben, wird die Hälfte der im Vorjahr bezahlten Decktaxe angerechnet, sofern bis zum 1. Dezember 2019 eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträch- tigkeit vorliegt. Stuten, die nach dem 1. Juli 2019 erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind und für die bis zum 1. Dezember 2019 eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt, erhalten im Folgejahr volle Decktaxenfreiheit in der jeweiligen Preiskategorie. Diese Regelungen gelten nicht für den Verkauf von Tiefgefriersperma, hier bieten wir ebenfalls attraktive Sonderkonditionen an.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Hengsthalters. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbedingung ist, soweit der Züchter Vollkaufmann ist, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters.

 

Leudelange, im März 2019